Ökumenische Vereinbarung

Ökumenische Vereinbarung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Iphofen und der Katholischen Pfarrgemeinde St.Veit Iphofen

Vorwort

Diese Vereinbarung versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Gemeinden, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.

Präambel

• Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,

• getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh. 17, 21),

• im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt

• auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,

• auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nicäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,

• ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer beiden Gemeinden

verpflichten sich die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Iphofen und die Katholische Pfarrgemeinde St. Veit zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen die folgende Vereinbarung:

1. Einander kennen lernen

Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein. Wenn möglich werden zu Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Konfirmandenunterricht) Referenten der jeweils anderen Gemeinde eingeladen.

2. Miteinander beten und auf das Wort Gottes hören

Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi fördern. Wir verpflichten uns, füreinander und miteinander zu beten. Zu folgenden Gelegenheiten wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern: - ökumenischer Gottesdienst in der Gebetswoche um die Einheit der Christen - ökumenischer Gottesdienst am Weltgebetstag - ökumenische Kinderbibeltage - ökumenischer Jugendkreuzweg - ökumenisches Friedensgebet und Segnung der letzten Fuhre - ökumenische Schulgottesdienste - ökumenische Sternwallfahrt auf den Schwanberg - jährlich wechselnde Verantwortung für die Adventandachten - ökumenischer Gottesdienst am Jahresschluss - angedacht: ökumenischer Gottesdienst für konfessionsverbindende Ehepaare Besonders fördern möchten wir weitere ökumenische Gottesdienste sowie ökumenische Gebete aus aktuellem Anlass (Friedensgebet etc.). Für weitere Formen gottesdienstlicher Begegnungen bleiben wir offen.

3. Gemeinsam das Evangelium bezeugen

Wir wollen als evangelische und katholische Gemeinde gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn, sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt, wie auch durch sozialen Einsatz und durch die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt. Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln: - Wir treffen Absprachen, wenn Verlautbarungen zu gesellschaftlichen Fragen gefordert werden (z.B. Sonntagsheiligung). - Wo immer möglich nehmen wir gemeinsam Stellung zu öffentlichen Fragen. - Wir pflegen gemeinsam den Kontakt zu den kommunalen politischen Kräften und zur Verwaltung.

4. Gemeinsam handeln

Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in unseren Gemeinden. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben. Wir verpflichten uns, Brautleute unterschiedlicher Konfession auf die Möglichkeit der gemeinsamen Trauung und anderer gegenseitig anerkannter Formen kirchlicher Trauung (Dispens von der kanonischen Eheschließungsform) hinzuweisen. Wir verpflichten uns, Familien unterschiedlicher Konfessionen in besonderer Weise zum Gespräch einzuladen. Wir bemühen uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen. Insbesondere vereinbaren wir für unsere Gemeinden: - gemeinsame Dienstbesprechung der Pfarrerinnen und Pfarrer und der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - gemeinsame Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand – mindestens einmal jährlich - ökumenische Seminare - ökumenische Krankenhaus-Besuchsarbeit - gemeinsame Unterstützung des Arbeitskreis Gehwissen - ökumenische Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung (z.B. über Symbole, Riten und Gebräuche der jeweils anderen Gemeinde) - gegenseitige Öffnung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen der anderen Kirchengemeinde

5. Auch in strittigen Fragen im Gespräch bleiben

Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern. Bei unterschiedlichen Sichtweisen soll gegenseitiger Respekt unseren Umgang prägen und keiner soll Mitchristen der anderen Konfession seine Sicht- und Glaubensweise aufdrängen oder sie gar unter Druck setzen. In der Darstellung der jeweils anderen Konfession und Gemeinde bemühen wir uns, dass sich die dargestellte Gemeinde nach ihrem eigenen Selbstverständnis jeweils wieder finden kann.

6. Offen sein für andere christliche Gemeinden

Die Partnerschaft unserer beiden Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehört.

7. Offen sein für den Dialog mit anderen Religionen

Wir wollen Offenheit und Gesprächsbereitschaft auch anderen Religionen gegenüber pflegen, insbesondere gegenüber unseren muslimischen Mitbürgern.

8. Umsetzung und Auswertung

Die jeweiligen Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden sind zusammen mit dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass diese ökumenische Vereinbarung beachtet und in die Praxis umgesetzt wird. Diese Umsetzung bedarf immer wieder einer Vergewisserung und Auswertung. Deshalb wollen wir nach einem Zeitraum von jeweils drei Jahren den ökumenischen Entwicklungsprozess unserer Gemeinden in den Blick nehmen, Schwierigkeiten und Erfolge, soweit diese sichtbar und messbar sind, benennen und konkrete Ziele der weiteren ökumenischen Arbeit miteinander festlegen. Abschluss Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. Die in dieser Rahmenvereinbarung aufgenommenen Punkte spiegeln den gegenwärtigen Stand der Zusammenarbeit wieder. Sie können und sollen in der Zukunft erweitert und ergänzt werden. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Iphofen, d. 31.03.2012

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Iphofen Pfarrer Hanjo von Wietersheim

Vertrauensmann des Kirchenvorstands Hans-Dieter Kirchner

Katholische Pfarrgemeinde St. Veit Iphofen Pfarrer Hans Reeg

Vorsitzender des Pfarrgemeinderats Matthias Schuhmann

Kooperationsvereinbarung

Die Kirchengemeinden Mainbernheim und Iphofen arbeiten seit der Gründung der Kirchengemeinde Iphofen im Jahr 1983 eng zusammen, da Iphofen lange Zeit von Mainbernheim aus seelsorgerlich versorgt wurde.
Die Kirchengemeinden Rödelsee und Fröhstockheim arbeiten als Pfarrei eng zusammen, da sie direkt benachbart liegen und seit dem 2. Weltkrieg durch denselben Pfarrer betreut werden.

Diese Vereinbarung zwischen den Kirchengemeinden soll neben der Fixierung diverser Kooperationsgebiete auch Ideen zur weiteren Zusammenarbeit geben.

Die Kooperationsvereinbarung können Sie hier ansehen und herunterladen: